1. Allgemeines
Potential Moves, Fabian Frauendorf führt Coaching und Beratung gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen.
Weitere Vereinbarungen sind für Potential Moves, Fabian Frauendorf nur verbindlich, wenn diese von Potential Moves, Fabian Frauendorf schriftlich bestätigt werden.
Die von Potential Moves, Fabian Frauendorf abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Potential Moves, Fabian Frauendorf nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Potential Moves, Fabian Frauendorf ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Klient/In selbst bereitzustellen.
Potential Moves, Fabian Frauendorf erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der dem Unternehmen / ihm von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von mir auf Plausibilität überprüft.
Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Die Termine für Telefon- oder Video-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Potential Moves, Fabian Frauendorf anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für ein ggf. kostenloses Vorgespräch.
Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Die Klientin/ der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 75 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
Dies gilt auch für ein ggf. kostenloses Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelung.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Potential Moves, Fabian Frauendorf ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall, Kinderbetreuung oder Ähnlichem entstanden sind.
In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
5. Copyright
Alle an die Klientin/ den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt.
Das Urheberrecht an den Coaching-Konzepten und Unterlagen gehört allein Potential Moves, Fabian Frauendorf. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Potential Moves, Fabian Frauendorf ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
6. Versicherungsschutz
Jede Klientin/ jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungs- und Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Potential Moves, Fabian Frauendorf.
7. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Beratungs- und Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Potential Moves, Fabian Frauendorf handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
8. Vertraulichkeit
Potential Moves, Fabian Frauendorf verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Klientin/ des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich Potential Moves, Fabian Frauendorf, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
9. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Die Beratung bzw. das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Potential Moves, Fabian Frauendorf möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Beratung und Coaching freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse sind und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Potential Moves, Fabian Frauendorf steht der Klientin/ dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Die Klientin/ der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer/ seiner Situation auseinanderzusetzen.
10. Abgrenzung zur Psychotherapie
Beratung bzw. Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Beratung bzw. Coaching basiert auf einer Berater-/ Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Beraters bzw. Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist problem- und symptom-orientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Systemische Beratung bzw. Systemisches Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Beratung bzw. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis einer Beratung bzw. eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten/ der Klientin, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
11.Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Leipzig. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.